Wasserverbrauchsgebühren
für den Wasserverbrauch bis 150 m³ | EUR 1,55 (exkl. USt.) |
für den Wasserverbrauch über 150 m³ bis 500 m³ | EUR 0,77 (exkl. USt.) |
für den Wasserverbrauch über 500 m³ | EUR 0,38 (exkl. USt.) |
Wasseranschlussbeitrag
Einheitssatz je m² EUR 9,25 (exkl. USt.)
Kanalbenützungsgebühren
Die Kanalgebühren werden nach der im Haushalt gemeldeten Personen eingehoben. Auch Nebenwohnsitze werden hier mitgerechnet. Ab der 4. im Haushalt lebenden Person wird ab dieser nur mehr die Hälfte verrechnet. Die nachfolgenden Tarife werden pro Monat verrechnet.
pro Person | EUR 16,15 (inkl. USt.) |
Gewerbetarif | EUR 32,29 (inkl. USt.) |
Tankstellentarif | EUR 403,33 (inkl. USt.) |
Kanalanschlussbeitrag
Je m² Bruttogeschossfläche wird der festgesetzte Betrag von EUR 19,42 (inkl. USt.) multipliziert.
Müllabfuhrgebühr
feste Gebühr pro Jahr | EUR 93,68 (inkl. USt.) |
variable Gebühr pro Jahr für eine 80 lt. Tonne | EUR 63,26 (inkl. USt.) |
Hundeabgabe
Das Halten eines über drei Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer Hundeabgabe. Bei der Anmeldung eines Hundes müssen die erforderlichen Nachweise vorgelegt werden - die Hundeabgabe beträgt pro Jahr EUR 60, -. Bei einer Nichtanmeldung sowie bei fehlerhaften Einbringen der Unterlagen wird die doppelte Abgabe vorgeschrieben.
Grundsteuer A
Für landwirtschaftliche Flächen wird ein vom Finanzamt festgelegter Messbetrag mit dem Hebesatz multipliziert.
Grundsteuer B
Für alle Bauflächen, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden, wird der Messbetrag (festgestellt durch das Finanzamt) vermehrt um den Hebesatz, eingehoben