ABGABEN

Wasserverbrauchsgebühren

für den Wasserverbrauch bis 150 m³  EUR 1,55 (exkl. USt.)
für den Wasserverbrauch über 150 m³ bis 500 m³  EUR 0,77 (exkl. USt.)
für den Wasserverbrauch über 500 m³  EUR 0,38 (exkl. USt.)

 

Wasseranschlussbeitrag

Einheitssatz je m² EUR 9,25 (exkl. USt.)

 

Kanalbenützungsgebühren

Die Kanalgebühren werden nach der im Haushalt gemeldeten Personen eingehoben. Auch Nebenwohnsitze werden hier mitgerechnet. Ab der 4. im Haushalt lebenden Person wird ab dieser nur mehr die Hälfte verrechnet. Die nachfolgenden Tarife werden pro Monat verrechnet.

pro Person  EUR 16,15 (inkl. USt.)
Gewerbetarif  EUR 32,29 (inkl. USt.)
Tankstellentarif   EUR 403,33 (inkl. USt.)

 

Kanalanschlussbeitrag

Je m² Bruttogeschossfläche wird der festgesetzte Betrag von EUR 19,42 (inkl. USt.) multipliziert.

 

Müllabfuhrgebühr

feste Gebühr pro Jahr  EUR 93,68 (inkl. USt.)
variable Gebühr pro Jahr für eine 80 lt. Tonne   EUR 63,26 (inkl. USt.)

 

Hundeabgabe

Das Halten eines über drei Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer Hundeabgabe. Bei der Anmeldung eines Hundes müssen die erforderlichen Nachweise vorgelegt werden - die Hundeabgabe beträgt pro Jahr EUR 60, -. Bei einer Nichtanmeldung sowie bei fehlerhaften Einbringen der Unterlagen wird die doppelte Abgabe vorgeschrieben.

 

Grundsteuer A

Für landwirtschaftliche Flächen wird ein vom Finanzamt festgelegter Messbetrag mit dem Hebesatz multipliziert.

 

Grundsteuer B

Für alle Bauflächen, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden, wird der Messbetrag (festgestellt durch das Finanzamt) vermehrt um den Hebesatz, eingehoben